Jede Impfung zählt! Durch eine Impfung kann das Risiko einer Infektion und eines schweren Krankheitsverlaufs von COVID-19 stark minimiert werden. Mit der Impfung wird auch die Wahrscheinlichkeit der Übertragung im privaten und beruflichen Umfeld erheblich reduziert. In ganz Österreich gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich impfen zu lassen.
Auffrischungsimpfung – was muss ich dazu wissen?
Nach dem derzeitigen Wissensstand wird eine dreiteilige Grundimmunisierung benötigt, damit sich eine sehr gute Immunabwehr entwickeln kann. Dies ist bereits bei anderen Impfungen, wie zum Beispiel bei Hepatitis, FSME, Diphterie oder Keuchhusten, bekannt. Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 für Personen ab 60 Jahren sowie für Risikopersonen ab zwölf Jahren. Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen. Gesunden Personen wird eine Auffrischungsimpfung nicht empfohlen. Auf persönlichen Wunsch können sich diese Personen aber dennoch impfen lassen.
- Warum ist eine Auffrischungsimpfung notwendig?
Eine Auffrischungsimpfung ist notwendig, um einen lang anhaltenden Impfschutz aufzubauen. Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt für alle Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung.
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 für Personen ab 60 Jahren sowie für Risikopersonen ab zwölf Jahren. Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen. Gesunden Personen wird eine Auffrischungsimpfung nicht empfohlen. Auf persönlichen Wunsch können sich diese Personen aber dennoch impfen lassen.
- Wann wird eine Auffrischung der Impfung grundsätzlich empfohlen?
Das Nationale Impfgremium (NIG) empfiehlt die Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 für Personen ab 60 Jahren sowie für Risikopersonen ab zwölf Jahren. Was heißt das jetzt genau?
- Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen.
- Gesunden Personen wird eine Auffrischungsimpfung nicht empfohlen.
- Auf persönlichen Wunsch können sich diese Personen aber dennoch impfen lassen.
- Durchgemachte COVID-19-Infektion (Genesung) und Impfung. Was muss ich dabei beachten und wann kann ich mich impfen lassen?
Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen.
Wie sieht es in den Spitälern aus ?
Die Möglichkeiten, eine COVID-19-Schutzimpfung zu erhalten, sind in jedem Bundesland unterschiedlich. Hier finden Sie aktuelle Informationen aus Ihrem Bundesland.
Wählen Sie Ihr Bundesland aus:
- Burgenland
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung im Burgenland ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin. Vormerkung zur Impfung im Burgenland
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Impf-Hotline Burgenland: 057 600 1035
- Kärnten
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Kärnten ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin.
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Corona Hotline Kärnten: 050 536 53003
- Niederösterreich
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Niederösterreich ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch noch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin!Vormerkung zur Impfung in Niederösterreich
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Corona-Hotline NÖ: 02742 9005 14300
Impf-Hotline NÖ: 0800 144100
- Oberösterreich
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Oberösterreich ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch noch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin!Vormerkung zur Impfung in Oberösterreich
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
- Salzburg
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Salzburg ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch noch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin! Vormerkung zur Impfung in Salzburg
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
- Steiermark
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in der Steiermark ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin.Vormerkung zur Impfung in der Steiermark
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
- Tirol
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Tirol ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin. Vormerkung zur Impfung in Tirol
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Corona-Hotline Tirol: 0800 80 80 30
- Vorarlberg
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Vorarlberg ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin.Vormerkung zur Impfung in Vorarlberg
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
Impf-Hotline Vorarlberg: 0800 201 361 bzw. 0810 810 601
- Wien
Allgemeine Informationen zu COVID-19
Informationen zur COVID-19-Schutzimpfung
Vormerkung zur COVID-19-Schutzimpfung
Eine Vormerkung zur Impfung in Wien ist jederzeit möglich. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine fixe Anmeldung für einen Impftermin.Vormerkung zur Impfung in Wien
Hotlines & Support
Hotline der AGES: 0800 555 621
Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
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